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Marina “Ramova” – luka nautičkog turizma

Ramova
Nautički centar

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN - PREISE

 

Informationen an E-Mail: ramova.krvavica@gmail.com

Kontaktdaten: 00385 98 892 480

JÄHRLICHER UND MONATLICHER BONUS

 

Das Liegegeld für die Unterbringung des Schiffes auf der Jahres- und Monatsverbindung wird im Voraus bezahlt, ansonsten wird der Preis der Tagesverbindung verrechnet.

Die vertraglich vereinbarte Mindestdauer für das Aussetzen des Schiffes auf See beträgt 12 Monate.

Bei Kündigungsfrist erfolgt keine Rückerstattung.

Die Nutzung von Liegeplätzen ist nur für Schiffe möglich, für die der Service bezahlt wurde, und wenn das Schiff vor Ablauf des Vertrages ablegt, behält der Eigentümer kein Recht auf den Vertrag für ein anderes Schiff, sondern es wird ein neuer Vertrag unterzeichnet.

 

VERBRAUCH VON STROM UND WASSER

 

Der Verbrauch von Strom (Batterieladung 10 Ah) und Wasser (Tankladung) für Schiffe bis 10 m ist im Preis der an Schließfächer ohne Ablesung angeschlossenen Anschlüsse enthalten, es sei denn, der Gast bleibt länger als 45 Tage, wenn Strom- und Wasserverbrauch separat berechnet werden , unabhängig davon, ob auf täglicher, monatlicher oder jährlicher Verbindung auf See oder an Land gesegelt wurde.

Bei Schiffen über 10 m Länge werden Strom und Wasser separat berechnet; für Schiffe, die an Schließfächer mit Verbrauchsanzeige angeschlossen sind, und Schiffe, die ohne Anzeige an Schließfächer angeschlossen sind, zu einem Pauschalpreis.

Beim Waschen des Bootes müssen unbedingt manuelle Wasserregler verwendet werden, die sogenannten Wasserpistole.

Wird beim Waschen festgestellt, dass die angegebenen Regler nicht verwendet werden, berechnet Marina zusätzlich eine Wasserpauschale.

Eigentümer müssen manuelle Regler auf eigene Kosten kaufen. Der Wasserverbrauch wird mit Münzen abgerechnet, für eine bestimmte Menge an Münzen bekommt man eine bestimmte Menge Wasser. Die Marina behält sich das Recht vor, das Waschen von Schiffen und das Laden von Wasser unter bestimmten Bedingungen (lange Dürre, Arbeiten am Wassernetz usw.) zu untersagen, worüber die Benutzer rechtzeitig informiert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Marina "Ramova" Krvavica 01.01. 2016

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marina ramova
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Zuschlag für die Überwinterung an Land - kann nur von Benutzern verwendet werden, diesind nicht in der Charter in Kombination mit der kostenpflichtigen Leistung des Jahresanschlusses enthaltenMeer gemäß gültigem Vertrag. Die Zahlung für diesen Service erfolgt im Voraus;also nur bei Abschluss eines Beziehungsvertrages. Der Preis des Zuschlags für das Festmachen im Trockenen beinhaltet je 1 Heben und Senken des Schiffes,Bodenwäsche und Stehen während der Gültigkeit des Vertragszeitraums.

 

Bemerkungen:

  • Bei Tagesliegeplatzmiete sollte der Liegeplatz spätestens verlassen werden am 14:00 Uhr am letzten bezahlten Tag. Nach 14:00 Uhr wird ein Liegeplatz für den nächsten Tag berechnet.

Die Übernachtungspreise an Land gelten nur für Schiffe, die nur im Trockenen liegen. Die Bettengebühr für weniger als 3 Tage wird nicht berechnet.

 

-    Gefäße mit einer größeren Breite als oben angegeben werden in eine größere Längenkategorie überführt

  • Schiffe mit mehreren Rümpfen (Katamarane und Trimarane) zahlen einen 50 % höheren Preis

  • Handelsschiffe zahlen einen zusätzlichen Bonus von 5 %

 

DER PREIS BEINHALTET:

  • MwSt

  • Ein Platz im Meer mit Liegeplätzen

  • Nutzung von Sanitäranlagen

  • Strom- und Wasseranschluss

  • 1 Stellplatz für ein Auto

Hinweis: Der Liegeplatz des Schiffes   unter dem Kran wird nach gültiger Preisliste berechnet.

Die Mehrwertsteuer ist im Preis inbegriffen.

Allgemeine Hinweise:

 

Ein Hilfsschiff kann ein Schiff mit einer maximalen Länge von bis zu 2,5 Metern sein.

Befindet sich das Hilfsschiff nicht auf oder neben dem Mutterschiff, wird der Liegeplatz nach dem Preis aus der Preisliste vergütet.

Monatliche,   und jährliche Verbindungen werden im Voraus bezahlt, ansonsten wird die Nutzung täglicher Verbindungen verrechnet. Bei Nichtzahlung der Gebühr innerhalb der Fälligkeitsfrist wird der gesetzliche Zinssatz berechnet.

Ihre eigenen Sonnenliegen (außer Wohnwagen) sind nicht erlaubt, außer mit Genehmigung der Marinaverwaltung.

Servicearbeiten am Schiff sind nur innerhalb der Servicezone erlaubt.

Der Bereich, in dem die Arbeiten ausgeführt werden, muss sauber gehalten werden, andernfalls werden Reinigungskosten in Höhe von 380,00 HRK berechnet.

Bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses oder Abonnements erfolgt keine Rückerstattung. Überschüssige bezahlte Mittel werden für die nächste genutzte Dienstleistung anerkannt.

Alle Benutzer der Dienste Marina Ramova sind verpflichtet, die Bedingungen aus der aktuellen Preisliste der Marina Ramova und die im Hafen von Ramova Krvavica angeordneten Vorschriften einzuhalten.

Es ist nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Direktion irgendwelche Aktivitäten in Marina Ramova durchzuführen.

Änderungen und Ergänzungen der Preisliste sowie Druckfehler behalten wir uns vor.

Allgemeine Bestimmungen - Preisliste - Regelbuch auf Bestellung im Hafen von Krvavica

20-Tonnen-Kran- und Bootswaschdienste

Bankkonto Information:

 

OTP bank dd Kroatien

Filiale Makarska

Obala Kralja Tomislava 16,

213000 MAKARSKA

SWIFT-Code: OTPVHR2X

IBAN-CODE: HR34 2407 0001 1006 1808 9

Auf der Grundlage von Artikel 3 der Verordnung über die Bedingungen und die Art und Weise der Aufrechterhaltung der Ordnung in Häfen und anderen Teilen der inneren Meeresgewässer und des Küstenmeeres der Republik Kroatien, /NN 91/94) und Artikel 22 des Statuts des Meeressportfischereiunternehmens „RAMOVA“ Krvavica und den Bestimmungen des Artikels 5 Absatz 6 des Konzessionsvertrags 

des maritimen Eigentums zum Zwecke der Nutzung und wirtschaftlichen Nutzung des Zweckhafens - Sporthafen im Gebiet Krvavica (Abkommen zwischen der Gespanschaft Split-Dalmatien und der Pommerschen Sportfischergesellschaft "Ramova" - Krvavica, abgeschlossen am 16.07.1999 ), bringt der Vorstand der PŠRD „RAMOVA“ Krvavica auf einer Sitzung am 12. Mai 2001:

VORSCHRIFTEN ZUR BESTELLUNG IM HAFEN KRAVICA

 

I      OPĆE ODREDBE

 

Article 1.

Der Sporthafen Krvavica (im Folgenden als Hafen bezeichnet) ist ein für den öffentlichen Verkehr geöffneter Hafen, der allen juristischen und natürlichen Personen unter gleichen Bedingungen erlaubt: die Nutzung von Liegeplätzen, Betriebsufern und anderen Einrichtungen entsprechend ihrem Zweck und im Rahmen der Verfügbarkeit Kapazitäten, sofern nicht durch diese Verordnung oder ein anderes Gesetz etwas anderes bestimmt ist.

 

Artikel 2.

 

Die Verordnung im Hafen von Krvavica (im Folgenden: Verordnung) schreibt die Ordnung im Hafen, die Bedingungen für den Erwerb und die Beendigung des Rechts auf die Nutzung von Liegeplätzen, Betriebsufer, die Überwachung der Umsetzung der Ordnung im Hafen und Maßnahmen zu ihrer Umsetzung vor.

 

Artikel 3.

 

Der Hafen stellt einen bebauten und gestalteten Teil der Wasserfläche dar, der begrenzt ist:

  • Nordwestlicher Wellenbrecher (Betriebsteil)

  • Südöstlicher Wellenbrecher

  • Die Betriebsküste zwischen zwei Wellenbrechern und gemäß ihrem Zweck ist:

 

  1. Betriebsufer zum kurzfristigen Festmachen und Heben von Booten

  2. Betriebsufer zum Festmachen von Booten bis zu 9 Metern Länge

  3. Betriebsufer zum Festmachen von Booten bis zu einer Länge von 4,5 Metern

 

Artikel 4.

 

An Betriebsufern zum Festmachen werden Boote in einem Vierwegeliegeplatz (Anker oder Kolpa-Molto) am Bug und am Heck mit zwei Hecktauen festgemacht.

 

Artikel 5.

 

Der Preis für die jährliche, monatliche und tägliche Nutzung der Anschlüsse und der Preis für andere Dienstleistungen werden vom Vorstand der PŠRD „Ramova“ festgelegt.

 

Artikel 6.

 

Hafennutzer sind juristische oder natürliche Personen, die regelmäßig Hafengebühren entrichten.

 

Artikel 7.

 

Nutzung von Strom Energie und Wasser werden zu dem vom Vorstand der PŠRD "Ramova" festgelegten Preis bezahlt

 

Artikel 8.

 

Das in Lučica festgemachte Schiff wird vom Eigentümer des Schiffes betreut und er ist verantwortlich für alle Schäden, die das Schiff an anderen Schiffen, der Küste, Geräten, Geräten oder Anlagen verursacht.

 

Artikel 9.

 

Hafengebühren werden von Schiffen der Verwaltungsbehörden und Schiffen, die Arbeiten in Lučica ausführen, nicht bezahlt.

 

LINK VERWENDEN

 

Artikel 10.

 

Das Recht zur Nutzung des Liegeplatzes in Lučica steht in erster Linie den Mitgliedern des PŠRD „Ramova“ zu, und dann anderen juristischen und natürlichen Personen wenn für den Liegeplatz Hafengebühren bezahlt wurden.

Der Vorstand der PŠRD „Ramova“ vermietet oder nutzt die Liegeplätze vertraglich mit dem interessierten Nutzer der Liegeplätze für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr, nach dem der Vertrag über die vorübergehende Nutzung der Liegeplätze nur so lange verlängert werden kann Alle Verpflichtungen werden erfüllt.

 

Artikel 11.

 

In keinem Teil des Hafens können die Nutzer der Liegeplätze das Recht erwerben, die Liegeplätze dauerhaft zu nutzen.

 

Artikel 12.

 

Für den Fall, dass der Liegeplatznutzer, mit dem ein Vertrag über die vorübergehende Nutzung von Liegeplätzen abgeschlossen wurde, den Liegeplatz  nicht nutzt, ist er verpflichtet, alle Verpflichtungen und Gebühren sowie ggf er hat ein Schiff festgemacht, es sei denn, ein anderes Schiff ist mit Zustimmung des Vorstandes von „Ramova“ an seinen Anschluss gebunden.

 

Artikel 13.

 

Falls Menschenleben oder die Sicherheit von Schiffen gefährdet sind, wird der Hafenmanager unabhängig von der Zahlung der Gebühren die Priorität des Festmachens in Lučica gewährleisten.

 

III BEENDIGUNG DES RECHTS ZUR NUTZUNG DER LINKS

 

Artikel 14.

 

Das zeitlich befristete Recht zur Nutzung der Links endet mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit.

 

Artikel 15.

 

Das zeitlich befristete Recht zur Nutzung von Links endet auch in folgenden Fällen:

  1. bei einvernehmlicher Vertragsauflösung

  2. 2. wenn eine Vertragspartei wesentliche Pflichten aus dem Vertrag, wie z. B. das Recht auf Nichtnutzung von Anschlüssen und nicht fristgerechte Zahlung, nicht respektiert oder erfüllt, jeweils nach Maßgabe des abgeschlossenen Vertrages.

 

IV VERANKERUNG DES SCHIFFES IM HAFEN DES HAFENS

 

Artikel 16.

 

Schiffe werden in der Regel an einem Vierfachliegeplatz mit einem Anker am Bug und zwei Tauen des entsprechenden Querschnitts zum Anbinden am Heck festgemacht.

Der Festmacher darf nicht schwimmend, sondern sinkend sein.

Es ist nicht erlaubt, schwimmende Verankerungen, Seile oder andere Dinge zu hinterlassen, die die Sicherheit der Schifffahrt in Lučica beeinträchtigen würden.

 

Artikel 17

 

Jedes Schiff in Lučica muss über hochwertige Fender verfügen.

Jedes Schiff muss mindestens drei Fender der entsprechenden Größe an den Seiten haben.

 

Artikel 18.

 

Die Navigation in den Gewässern von Lucica erfolgt gemäß der Regel auf der rechten Seite.

Schiffe, die in Lučica ankommen oder von Lučica abfahren, müssen sehr langsam fahren.

Alle Schiffe müssen Schalldämpfer an den Auspuffrohren haben.

 

Artikel 19

 

In Lučica hat das Schiff, das in See sticht, Vorrang.

 

V     TEACHERS.d_

 

Artikel 20.

 

Der Vorstand der PŠRD „Ramova“ wählt den Hafenmanager aus seiner Mitte und kann auch einen Wettbewerb nutzen.

 

 

VI      

 

Artikel 21

 

Die Aufsicht über die Durchsetzung der Ordnung in Lučica und anderen Teilen der inneren Meeresgewässer wird von der Zweigstelle der Hafenbehörde Split-Makarska (im Folgenden Kapitänschaft) ausgeübt.

 

SONDERBESTIMMUNGEN

 

Artikel 22.

 

Es ist verboten:

 

  • Sperren Sie den Zugang zu Festmachern

  • Verknüpfungen verschieben, entfernen und ändern

  • zu schweißen, ein Feuer auf einer offenen Feuerstelle am Ufer oder auf einem Schiff zu machen

  • zum Reinigen oder Schaben der Oberfläche oder unter Wasser

  • Schwimmen, Segelfliegen, Windsurfen

  • die Schiffsschraube außer zu Manövrierzwecken laufen lassen

  • jegliche Verschmutzung des Meeres

  • Benutzung der Schiffstoilette, außer wenn auf dem Schiff ein „schwarzer Tank“ installiert ist

 

Artikel 23.

 

PFLICHTEN DES NUTZERS DER LINKS

 

  • Jeder Benutzer des Bootes ist verpflichtet, beim Landgang alle erforderlichen Dokumente der Personen auf dem Boot sowie die Bootsdokumente auf Anfrage des Managers von Lucica vorzulegen

  • Jeder Schiffsbenutzer ist verpflichtet, auf seinem Schiff die erforderlichen Maßnahmen gegen Diebstahl zu treffen

  • Der Benutzer des Wasserfahrzeugs ist verpflichtet, alle Abfälle in den Abfallbehältern zu entsorgen

  • Der Benutzer des Bootes kann nur mit dem richtigen Kabel und der richtigen Installation und der an der Steckdose maximal zulässigen Leistung eine Verbindung zum Schaltschrank herstellen

  • es ist nicht gestattet, die Ruhe anderer Gäste zu stören. Es ist verboten, in der Nacht von 24:00 bis 07:00 Uhr zu schreien und Lärm zu machen

  • Während Ihres Aufenthalts in Lučica müssen Sie die Regeln in Lučica befolgen

 

Artikel 24

 

Der Eigner des Schiffes trägt die volle Verantwortung für Schäden an Dritten, Sachen und Eigentum von Lucica, die er mit seinem Schiff begeht oder die von Personen an Bord desselben begangen werden.

 

Artikel 25

 

Das Regelwerk zur Bestellung in Lučica ist ein integraler Bestandteil der Vereinbarung über die Nutzung von Links in Lučica.

 

Artikel 26

 

VIII       KAZNENE BESTIMMUNGEN

 

Artikel 27

 

Die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung kann die weitere Nutzung des Aufenthalts in Lučica stornieren.

 

Artikel 28

 

Die Verordnung über die Bedingungen und die Art und Weise der Aufrechterhaltung der Ordnung in Häfen ... (Amtsblatt Nr. 91/94) gilt auch für Fälle, die nicht durch diese Verordnung geregelt sind.

 

IX      

 

Artikel 29

 

Bestandteil dieser Verordnung ist die Preisliste der Hafengebühren und Dienstleistungen.

 

Artikel 30.

 

Die Bestimmungen der Verordnung über die Bedingungen und die Art und Weise der Aufrechterhaltung der Ordnung in Häfen ... (Amtsblatt Nr. 91/94) finden auch auf Fälle Anwendung, die nicht durch diese Verordnung geregelt sind.

 

Artikel 31

 

Dieses Regelbuch ist vom zuständigen Kapitän genehmigt.

 

Artikel 32.

 

Diese Verordnung tritt ab sofort in Kraft.

 

 

 

Krvavica, 12. Mai 2001

                                                                             

 

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Ramova Krvavica, 01.01.2016.

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