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VORSCHRIFTEN ZUR ERHALTUNG DER ORDNUNG IN  SCHIFFFAHRTSHAFEN 

Widderblutung

 

PŠRD RAMOVA KRVAVICA (im Folgenden: Marina) stellt eine einzigartige Organisationseinheit dar, die unter der Verwaltung des Maritime Sports Fishing Association d.d. , Krvavica 44, 21320 Baska Voda

 

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Diese Verordnung schreibt die Bedingungen und die Art der Aufrechterhaltung der Ordnung im Hafen von Ramova Krvavica  (im Folgenden Marina) vor.

Die Regeln gelten für das gesamte von der Marina genutzte Gebiet (Land und Meer).

Alle Benutzer der Dienste werden mit dem Inhalt dieses Regelbuchs vertraut gemacht, wenn sie in der Marina ankommen, und das Regelbuch wird an der Rezeption und an anderen geeigneten Orten in der Marina ausgehängt.

1. In der Marina wird der Liegeplatz des Wasserfahrzeugs (im Folgenden: Liegeplatz) vom Hafenmanager bestimmt, und aus Sicherheitsgründen oder aus anderen berechtigten Gründen behält sich die Marina das Recht vor, das Wasserfahrzeug ohne vorherige Zustimmung des zu verschieben Schiffsbenutzer. 

2. Ein ein- oder auslaufendes Schiff darf im gesamten Meeresbereich der Marina nicht mit einer Geschwindigkeit von mehr als 3 Knoten fahren. 

3. Bei der Einfahrt in die Marina ist der Benutzer des Wasserfahrzeugs verpflichtet, seine Ankunft anzukündigen (per Telefon oder Station auf UKW-Kanal 17), und das Personal der Marina erteilt erforderlichenfalls Anweisungen und Anweisungen zum Einlaufen._cc781905-5cde- 3194-bb3b-136bad5cf58d_

4. Der Benutzer des Wasserfahrzeugs ist verpflichtet, im Besitz einer gültigen Schifffahrtserlaubnis zu sein, d. h. eines entsprechenden Dokuments gemäß den Vorschriften der Republik Kroatien.

5. Der Benutzer des Wasserfahrzeugs ist verpflichtet, seine Ankunft unverzüglich an der Rezeption der Marina unter Vorlage der Personaldokumente, der Schiffspapiere und der Besatzungsliste zu melden, nicht bei der Ankunft auf dem Seeweg._cc781905-5cde-3194-bb3b -136bad5cf58d_

6. Der Benutzer des Wasserfahrzeugs verpflichtet sich, sein Wasserfahrzeug in gutem, ordnungsgemäßem und wasserdichtem Zustand zu halten. Gemäß dem in der Marina installierten Vertäuungssystem werden die Schiffe mit korrekten Seilen in angemessenen Abmessungen sicher festgebunden. Aus den oben genannten Gründen sowie aus Sicherheitsgründen kann die Marinaverwaltung geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Schiff auf Kosten des Schiffseigentümers zu erhalten.

7. Bei der Ankunft in der Marina auf dem Landweg mit einem Zugfahrzeug und einem Wasserfahrzeug auf einem Anhänger ist der Benutzer des Wasserfahrzeugs verpflichtet, seine Ankunft beim Portier der Marina anzumelden. Der Portier verweist den Benutzer des Wasserfahrzeugs an die Rezeption der Marina, wo er einen Arbeitsauftrag zum Absenken des Wasserfahrzeugs ins Meer, d. usw.

8. Das Ankern von Schiffen ist in der Marina verboten. Ausnahmsweise kann der Manager des Marina-Hafens das vorübergehende Ankern des Schiffes gestatten, wenn hierfür ein berechtigter Grund vorliegt. 

9. Der Benutzer des Wasserfahrzeugs ist für die Richtigkeit seines Wasserfahrzeugs sowie für die Sicherheit und Befahrbarkeit des Wasserfahrzeugs im gesamten Bereich der Marina für die gesamte Zeit seines Aufenthalts in dieser verantwortlich._cc781905-5cde- 3194-bb3b-136bad5cf58d_

10. Während des Aufenthalts in der Marina muss das Wasserfahrzeug an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen und der Registrierungsnummer gekennzeichnet sein, und jede Änderung des Namens und der Registrierungsnummer muss in den Schiffspapieren eingetragen und an der Rezeption der Marina gemeldet werden._cc781905 -5cde-3194-bb3b-136bad5cf58d_

11. Der Benutzer des Wasserfahrzeugs, der mit der Marina einen Liegeplatzpachtvertrag abgeschlossen hat, ist verpflichtet, sich bei jeder Ankunft an Bord an der Rezeption anzumelden, wo er die Personaldokumente der gesamten Besatzung zur Registrierung vorlegt der Aufenthalt der Gäste. Die Aufenthaltssteuer wird gemäß dem Gesetz über die Aufenthaltssteuer (Amtsblatt 152/08, 59/09) im Hafenamt pauschal erhoben.

12. Der Benutzer eines Wasserfahrzeugs unter ausländischer Flagge, der mit der Marina einen Liegeplatzpachtvertrag abgeschlossen hat, ist verpflichtet, der Rezeption der Marine die Ausrüstung auf dem Wasserfahrzeug auf dem Formular „Inventarliste“ und den Aufenthalt in der Marina zu melden unterliegt den Zollbestimmungen._cc781905-5cde-3194-bb3b -136bad5cf58d_

13. Der Benutzer des Wasserfahrzeugs kann die Anschlüsse des Wasserfahrzeugs nur dann an die Elektro- und Wasserinstallation anschließen, wenn das Wasserfahrzeug über die richtige Installation verfügt, die dem kroatischen Standard entspricht, und wenn er oder einer der Besatzungsmitglieder auf dem Wasserfahrzeug ist. Während der vorübergehenden Abwesenheit der Besatzung vom Schiff müssen die Verbindungen während der gesamten Zeit, in der sich das Schiff in der Marina befindet, abgeschaltet werden. 

14. Arbeiten am Wasserfahrzeug (Schmirgeln, Lackieren usw.) sind zum Schutz anderer Wasserfahrzeuge nur in bestimmten ausgewiesenen Bereichen der Marina erlaubt, und der Bereich, in dem Arbeiten am Wasserfahrzeug durchgeführt werden, muss vollständig gereinigt werden durch den Benutzer des Wasserfahrzeugs vor dem Verlassen dieses Bereichs. , andernfalls berechnet die Marina die Reinigungskosten. 

15. Altöl und Filter, Öl, Waschmittelrückstände, Siedlungsabfälle und sonstige Abfälle sind je nach Abfallart in ökologischen Behältern an dafür vorgesehenen Stellen in der Marina zu entsorgen. Jegliches Verschütten und Werfen ins Meer ist streng strafbar. 

16. Bevor das Wasserfahrzeug die Marina verlässt, ist der Wasserfahrzeugbenutzer verpflichtet, alle Dienstleistungen gemäß der gültigen Preisliste zu bezahlen, andernfalls kann die Marina das Wasserfahrzeug bis zur Begleichung der Schuld durch den Benutzer behalten._cc781905-5cde-3194-bb3b- 136schlecht5cf58d_

17. Wenn das Wasserfahrzeug dauerhaft in der Marina festgemacht bleibt, kann der Benutzer des Wasserfahrzeugs Ersatzschlüssel an der Rezeption der Marina abgeben, und nur in Notfällen, wenn das Wasserfahrzeug in Gefahr oder durch ein anderes Wasserfahrzeug bedroht ist, darf die Marina diese verwenden Schlüssel zum Betreten des Schiffs, um potenzielle Schäden zu verringern. 

18. Wenn das Schiff, für das ein Liegeplatzpachtvertrag besteht, die Marina dauerhaft verlässt, ist der Benutzer des Schiffes verpflichtet, die Abfahrt an der Rezeption zu melden und den Liegeplatzpachtvertrag schriftlich zu kündigen._cc781905-5cde-3194- bb3b-136bad5cf58d_

19. In der Marina dürfen nur biologisch abbaubare Reinigungsmittel verwendet werden. Um die Sauberkeit des Meeres und der Umwelt zu erhalten und um eine unbeabsichtigte Verschmutzung zu vermeiden, ist die Verwendung automatischer Pumpen zum Entleeren der Bilgen verboten. Der Benutzer des Wasserfahrzeugs ist verpflichtet, Ökoschwämme in die Bilge des Wasserfahrzeugs zu legen. 

20. Es ist verboten, die Toilette in das Hafenbecken der Marina zu entleeren. 

21. Im Falle einer größeren Verschmutzung ermittelt die Marina die Ursache, ergreift Maßnahmen zur Vermeidung einer Verschmutzung durch die für diese Art von Aktivität zuständigen Mitarbeiter, entfernt das Schiff zum Schutz der Umwelt, der Menschen und der Schiffe und informiert das zuständige Kapitänsbüro und anderen zuständigen staatlichen Stellen, und für die entstandenen Kosten den Täter verantwortlich machen. 

22. Marina wird täglich einen Wetterbericht an der Rezeption oder am Schwarzen Brett veröffentlichen. 

23. Die Bedienung des Krans erfolgt ausschließlich durch eine fachlich geschulte Person von Marina oder durch eine fachlich geschulte Person eines anderen von Marina autorisierten Unternehmens. Vor dem Anheben des Wasserfahrzeugs ist der Benutzer des Wasserfahrzeugs verpflichtet, die Person, die den Kran bedient, vor der Ausrüstung im Unterwasserteil des Wasserfahrzeugs zu warnen und genaue Angaben über deren Position zu machen. Ohne diese Informationen kann Marina nicht für mögliche Schäden angeklagt werden. 

24. Es ist in der Marina strengstens verboten: 

- ein Feuer anzünden

- Segelfliegen, Schwimmen, Surfen, Angeln, Tauchen

- Haustierbesitzer sind verpflichtet, die Umgebung des Yachthafens sauber zu halten, und es ist strengstens verboten, Hunde ohne Leine frei laufen zu lassen und andere Kunden durch ständiges Bellen zu stören; und die Einreise von Haustieren in das Marinagelände

- Geschirrspülen in Sanitäranlagen

- Hilfsboote, Surfbretter usw. am Schiff festgebunden zu halten

- Anbringen und Halten von Gegenständen auf den Stegen und anderen Bereichen der Marina

- das Anbringen von Schildern, Anzeigen und anderen Botschaften und die Nutzung eines beliebigen Bereichs der Marina für kommerzielle Zwecke

- Störung der Ruhe anderer Gäste

- von 22.00 bis 8.00 Uhr schreien und Lärm machen, mit Ausnahme von Gastronomiebetrieben, die bis 24.00 Uhr Musik spielen können.

- Bewegung in der Nähe von Kränen

- Behinderung der Bewegung von Fahrzeugen und Travellifts auf stark befahrenen Straßen

- Gas- oder Elektrogeräte und Wasserleitungen ohne Anwesenheit des Benutzers eingeschaltet lassen

- die Schiffsmotoren laufen lassen, außer beim Ein- und Ausfahren

- Schiffe ohne Zustimmung des Hafenmanagers der Marina an einen anderen Liegeplatz verlegen

- ohne vorherige Benachrichtigung und Zustimmung der Marina Dritte mit der Überwachung, Wartung oder Instandhaltung des Wasserfahrzeugs zu beauftragen

- auf einem Schiff oder Boot Handlungen vorzunehmen, die Menschenleben gefährden, einen Brand verursachen, das Meer verschmutzen oder Schäden an Schiffen, Booten, der Küste, Hafeneinrichtungen, Geräten und Einrichtungen verursachen können

- Abstellen von Autos, Anhängern, Wohnmobilen, Bussen, Anhängern, Motorrädern, Fahrrädern und anderen Transportmitteln auf stark befahrenen Straßen, Plätzen, Grünflächen und Landungsbrücken. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Benutzers entfernt

- Camping

- Ausleihen einer Parkkarte

Die Kontrolle über die Anwendung dieser Verordnung wird von der Marina durchgeführt, und die Überwachung der Anwendung dieser Verordnung wird von der Hafenbehörde durchgeführt.

Die Kontrolle des Einlaufens, Andockens, Festmachens, Ankerns und Auslaufens von Booten und Schiffen in der Marina wird von Mitarbeitern der Marina durchgeführt. 

Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung zur Aufrechterhaltung der Ordnung ist die Marina berechtigt, die Erbringung ihrer Dienstleistungen einzustellen und etwaige Schäden dem verantwortlichen Benutzer - dem Übertreter dieser Verordnung - in Rechnung zu stellen, mit Ausnahme von behördlichen Bußgeldern von der Hafenbehörde erhoben werden.

Alle Änderungen und Ergänzungen, die durch Änderungen der gesetzlichen Vorschriften verursacht werden, werden an den Anschlagtafeln der Marina bekannt gegeben und bilden einen integralen Bestandteil dieser Verordnung  gemäß den Vorschriften der Republik Kroatien.

 

Ramova Krvavica, 10.12.2016.

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