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Marina “Ramova” – nautical tourism ports

Ramova
nautical center

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN - PREISE

Info-E-Mail: ramova.krvavica@gmail.com

Informationskontakt: 00385 98 892 480

 

JÄHRLICHER UND MONATLICHER LIEGEPLATZ

Die Liegegebühr für alle Schiffe mit Jahres- und Monatsliegeplatz ist im Voraus zu zahlen, andernfalls wird die Tagesliegegebühr berechnet.

Falls der Vertrag gekündigt wird, erfolgt keine Rückerstattung.

Der Liegeplatz darf nur von dem Schiff genutzt werden, für das der Liegeplatz bezahlt wurde.

Im Falle der Abfahrt des Wasserfahrzeugs aus der Marina vor Ablauf des jährlichen Liegeplatzvertrags behält der Eigentümer den Liegeplatz nicht für ein anderes Wasserfahrzeug, sondern schließt einen neuen Vertrag mit der Marina für das ankommende Wasserfahrzeug.

 

WASSER- UND STROMVERBRAUCH

 

Der Stromverbrauch (Ladebatterien 10 A) für das Schiff bis 10 m Länge ist im Liegeplatzpreis für alle an Schränken angeschlossenen Schiffe ohne Anzeige enthalten, es sei denn, der Gast beherbergt das Schiff mehr als 45 Tage im Jahr. In diesem Fall wird der  Stromverbrauch extra berechnet, unabhängig davon, ob sich das Schiff an einem Tages-, Monats- oder Jahresliegeplatz befindet oder derzeit an Land liegt. Alle an Schränke mit Verbrauchsanzeige angeschlossenen Gefäße, Strom  Verbrauch werden nach Verbrauch abgerechnet.

Beim Waschen des Wasserfahrzeugs ist die Verwendung von Wasserreglern (sog. Wasserpistolen) obligatorisch. Wird der Regler beim Waschen des Bootes nicht verwendet, wird der Wasserverbrauch zusätzlich berechnet.

Der Wasserverbrauch wird mit Münzen abgerechnet, für einen Preis in der Münze erhalten Sie eine bestimmte Menge Wasser In einigen natürlichen und technischen Notfällen (lange Dürreperioden, Reparaturen oder Wasserbeschränkungen) behält sich die Marina das Recht vor, das Waschen von Booten zu untersagen. In diesem Fall werden alle Gäste rechtzeitig benachrichtigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20 T KRAN, RUMPFREINIGUNG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Marina "Ramova" Krvavica 01.01. 2016

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marina ramova
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Die zusätzliche Gebühr für das Winterlager an Land kann nur von Eigentümern von Schiffen, die nicht gechartert werden, in Kombination mit der bezahlten jährlichen Liegegebühr im Wasser und gemäß dem gültigen Vertrag in Anspruch genommen werden. Zahlung, wenn diese Leistung im Voraus erfolgt; also ausschließlich während des Abschlusses des Liegeplatzvertrages. Eine Nachzahlung für diesen Service  ist nicht möglich Zusätzliche Gebühr für die Winterlagerung an Land beinhaltet: 1 Lift (Kran 20t) und niedriges Pee-Jahr, 1 Rumpfwäsche und Schiffswiege während der Vertragslaufzeit. Anmerkungen:

 

  • Im Falle eines Tagesliegeplatzes sollte der Liegeplatz bis 14.00 Uhr des letzten bezahlten Tages frei sein. Nach 14:00 Uhr wird ein zusätzlicher Tag berechnet

Die Preise für die Lagerung an Land gelten für Schiffe, die nur Landlagerung nutzen.

Eine Lagerung unter 3 Tagen wird nicht berechnet.

-     für Katamarane und Trimarane werden die Preise für alle Dienstleistungen um 50 % erhöht

-      wenn die maximale Breite oder Länge des Schiffes eine bestimmte Kategorie überschreitet, wird die nächste Preiskategorie berechnet

-     für alle gecharterten Schiffe wird eine Mietgebühr von 5 % erhoben

Marina behält sich das Recht vor, die angegebenen Abmessungen für jedes Schiff zu überprüfen.

 

Im Preis inbegriffen:

  • WATT

  • Benutzung von Sanitäranlagen und Duschen

  • Usual  Verbrauch von dr

  • Platz im Meer mit Liegeplatz

Hinweis: Die Lagergebühr des Schiffes unterhalb des Krans berechnet sich nach der aktuellen Preisliste. 

Der Preis beinhaltet die Mehrwertsteuer

ALLGEMEINE HINWEISE:

Die maximale Länge des Tenders beträgt 2,5 m.

Wenn das Beiboot nicht auf oder von  dem Masterboot stattfindet, wird der Liegeplatz gemäß der Preisliste berechnet.

Monats- und Jahresliegeplatz werden im Voraus bezahlt, ansonsten wird die tägliche Liegeplatznutzung verrechnet.

Bei nicht fristgerechter Zahlung werden Zinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berechnet.

Eigene Wiegen (außer Anhänger) sind aus technischen Gründen nicht gestattet, es sei denn, sie wurden zuvor vom Vorstand der Marina Ramova genehmigt.

Service- und Lohnarbeiten am Schiff sind nur innerhalb der Servicezone erlaubt.

Der während der Reinigung genutzte Raum muss immer sauber gehalten werden, andernfalls berechnet die Marina Reinigungskosten in Höhe von 380,00 HRK.

Bei vorzeitiger Vertragsauflösung oder Überzahlung erfolgt keine Rückerstattung.

Überzahlung wird anerkannt und   auf die nächste unbezahlte Leistung vorgezogen.

Alle Kunden, die die Dienste von Marina Ramova nutzen, müssen Folgendes verpflichten:

Bedingungen, die im gültigen Vertrag der Marina Ramova  sowie in den Verhaltensregeln mit dem Hafen der Marina Ramova angegeben sind.

Änderungen und Ergänzungen der Preisliste sowie eventuelle Druckfehler behält sich Marina Ramova  vor.

Allgemeine Bestimmungen - Preisliste -

Bestellen Sie die Verordnung im Hafen von Krvavica

Auf der Sitzung am 12. Mai 2001 hat der Vorstand des Fischer-Sportvereins "Ramova" Krvavica auf der Grundlage von Artikel 3 der Verordnung über die Bedingungen und die Art und Weise der Aufrechterhaltung der Ordnung in Häfen  und anderen Binnenmeeren Hoheitsgewässer und Hoheitsgewässer der Republik Kroatien (Amtsblatt 91/94), Artikel 22 der Satzung des Sportfischervereins „Ramova“ Krvavica und Bestimmungen des Artikels 5, Absatz 6 des Abkommens über die Konzession des Meeresschutzes für die Zweck der Nutzung und kommerzielle Nutzung des Sporthafens mit besonderem Zweck im Gebiet von Krvavica (Abkommen zwischen der Gespanschaft Splitsko-Dalmatinska und dem Sportfischerverein „Ramova“ Krvavica – abgeschlossen am 16. Juli 1999), stellt Folgendes fest

REGELN UND VORSCHRIFTEN

AUF BESTELLUNG IN ATHLETIC HARBOR KRAVICA

 

 

 

 I  ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

 

Artikel 1.

 

Der Sporthafen Krvavica (im Folgenden als Hafen bezeichnet) ist ein für den öffentlichen Verkehr geöffneter Hafen, der allen Unternehmen und Privatpersonen unter gleichen Bedingungen die Nutzung des Liegeplatzes, der Betriebsufer und anderer Einrichtungen gemäß ihrem Zweck und in Grenzen ermöglicht der verfügbaren Kapazitäten, wenn diese Regeln und Vorschriften oder das kroatische Recht nichts anderes vorsehen.

 

Artikel 2.

 

Regeln und Vorschriften über die Ordnung im Hafen Krvavica (im Folgenden als Vorschriften bezeichnet) schreiben die Ordnung im Hafen, die Bedingungen für den Erwerb des Rechts zur Nutzung oder Beendigung der Nutzung von Liegeplätzen und Betriebsufern, die Überwachung der Durchsetzung der Ordnung im Hafen und Maßnahmen dafür vor Durchsetzung.

 

Artikel 3.

 

Der Hafen stellt den bebauten und eingerichteten Teil der Meereszone dar, der begrenzt wird durch:

  • Pier Nordwest (Betriebsteil)

  • Süd – Ostpier

  • Betriebsufer zwischen zwei Pfeilern und je nach Zweck:

  1. Operatives Ufer zum kurzfristigen Festmachen und Heben von Schiffen

  2. Betriebsufer zum Festmachen von Schiffen mit einer Länge von bis zu 9 Metern

  3. Betriebsufer zum Festmachen von Schiffen mit einer Länge von bis zu 4,5 Metern

 

Artikel 4.

 

An betrieblichen Ufern zum Festmachen werden Schiffe mit Viertelverankerung (Anker oder Schwergewicht) am Bug und mit zwei Hecktauen am Heck festgemacht.

 

Artikel 5.

 

Der Preis für die jährliche, monatliche und tägliche Nutzung des Liegeplatzes sowie der Preis für andere Dienstleistungen wird vom Vorstand des Fischer-Sportvereins "Ramova" festgelegt.

 

Artikel 6.

 

Hafenkunden sind Unternehmen oder Privatpersonen, die regelmäßig ihre Hafengebühren entrichten.

 

Artikel 7.

 

Der Verbrauch von elektrischer Energie und Wasser wird nach dem vom Vorstand des Fischer-Sportvereins "Ramova" festgelegten Preis berechnet.

 

Artikel 8.

 

Der Eigentümer des Wasserfahrzeugs ist verpflichtet, sich um das im Hafen angedockte Wasserfahrzeug zu kümmern, und der Eigentümer des Wasserfahrzeugs haftet für alle Schäden, die das jeweilige Wasserfahrzeug an anderen Wasserfahrzeugen, Ufern, Geräten, Maschinen oder Einrichtungen erleiden kann.

 

Artikel 9.

 

Verwaltungs- und Behördenschiffe sowie die im Hafen tätigen Schiffe sind vom Hafengeld befreit.

 

II VERWENDUNG DES LIEGEPLATZES

 

Artikel 10.

 

Die Mitglieder des Sportvereins der Fischer „Ramova“ haben Priorität bei der Nutzung der Liegeplätze, gefolgt von anderen Unternehmen und Privatpersonen, die Hafengebühren für die Nutzung der Liegeplätze zahlen. Der Vorstand des Fischer-Sportvereins "Ramova" erlaubt die Nutzung des Liegeplatzes oder die Vermietung des Liegeplatzes durch Abschluss eines Vertrags mit dem Interessenten für die Dauer von höchstens einem Jahr.  Der Vertrag kann jedoch sein erneuert, wenn alle Verpflichtungen gegenüber dem Hafen erfüllt sind.

 

Artikel 11.

 

Liegeplatznutzer können zu keinem Zeitpunkt das Recht auf Dauerliegeplatznutzung erwerben.

 

Artikel 12.

 

Benutzt der Liegeplatznutzer, mit dem der Vertrag über die vorübergehende Nutzung des Liegeplatzes abgeschlossen wurde, den Liegeplatz nicht, ist er dennoch verpflichtet, die Gebühren so zu zahlen, als ob das Wasserfahrzeug dort wäre, es sei denn, es befindet sich ein anderes Wasserfahrzeug Nutzung dieses Liegeplatzes mit Zustimmung des Vorstandes der Fisherman Athletic Association "Ramova".

 

Artikel 13.

 

Falls das Leben oder die Sicherheit von Schiffen gefährdet sein könnte, wird der Hafenmanager unabhängig von der Gebührenzahlung den Vorrang vor allen anderen sicherstellen.

 

III   BEENDIGUNG DER VERWENDUNG DES LIEGEPLATZES

 

Artikel 14.

 

Das vorübergehende Recht auf Nutzung des Liegeplatzes wird zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt beendet.

 

Artikel 15.

 

Das vorübergehende Recht auf Nutzung des Liegeplatzes wird in folgenden Fällen beendet:

  1. Im Falle einer beiderseitigen Kündigung des Vertrages

  2. Falls eine der Vertragsparteien die im Vertrag festgelegten Verpflichtungen nicht respektiert oder erfüllt, wie z. B. das Recht, den Liegeplatz nicht zu nutzen, oder nicht rechtzeitige Zahlung, alles gemäß den Bestimmungen des unterzeichneten Vertrags.

 

IV FESTMACHEN VON SCHIFFEN IM HAFEN MARITIME ZONE

 

Artikel 16.

 

Schiffe werden regelmäßig durch Viertelverankerung festgemacht, am Bug mit einem Anker und am Heck mit zwei Seilen, die für Bindevorrichtungen geeignet geschnitten sind. Das Festmacherseil kann nicht schwimmend sein, sondern muss vom sinkenden Typ sein.

Es ist nicht gestattet, Schwimmmoore, Taue oder andere Gegenstände zurückzulassen, die die Sicherheit des Hafens beeinträchtigen könnten.

 

Artikel 17.

Jedes Schiff im Hafen muss über hochwertige Fender verfügen.

Jedes Schiff muss an der Seite drei Fender geeigneter Größe haben.

 

Artikel 18.

 

Die Schifffahrt innerhalb der Seezone des Hafens unterliegt der Rechtsregel. Schiffe, die in den Hafen ein- und auslaufen, müssen mit sehr niedriger Geschwindigkeit fahren.

Alle Schiffe müssen eine Abgasrohrdrossel haben.

 

Artikel 19.

 

Das Durchfahrtsrecht gehört dem Schiff, das den Hafen verlässt.

 

V  HAFENMANAGER

 

Artikel 20.

 

Hafenmanager können von und unter dem Vorstand des Fischer-Sportvereins "Ramova" oder durch öffentlichen Wettbewerb gewählt werden.

 

VI AUFSICHT ÜBER DIE VOLLSTRECKUNG DER ORDNUNG IN DER   

         _cc781905-5cde-3194- bb3b-136bad5cf58d_ HAFEN

 

Artikel 21.

 

Die Aufsicht über die Durchsetzung von Ordnungen im Hafen wird von der Hafenbehörde Split – Zweigstelle Makarska (im Folgenden als Hafenbehörde bezeichnet) durchgeführt.

 

VII SONDERBESTIMMUNGEN

 

Artikel 22.

 

Folgendes ist in der Meereszone des Hafens verboten:

 

  • Um den Zugang zu Festmachern zu deaktivieren

  • Liegeplätze zu übertragen, zu entfernen oder zu ändern

  • Am Ufer oder im Schiff schweißen oder ein Lagerfeuer machen

  • Zum Reinigen oder Schaben über oder unter dem Wasserteil des Gefäßes

  • Zum Reinigen oder Schaben über oder unter dem Wasserteil des Gefäßes

  • Zum Schwimmen, Skifahren oder Surfen

  • Um den Bootspropeller aktiv zu halten, außer zum Manövrieren des Boots

  • Jede Art von Meeresverschmutzung

  • Um die Bootstoilette zu benutzen, außer in Fällen, in denen ein „schwarzer Tank“ im Schiff installiert ist

 

Artikel 23.

 

VERPFLICHTUNG DER NUTZER DES LIEGEPLATZES

 

  • Alle Schiffsnutzer sind verpflichtet, auf Verlangen des Hafenbetriebs die erforderlichen Unterlagen über die sich auf ihnen befindlichen Schiffe oder Personen vorzulegen

  • Alle Schiffsbenutzer sind verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen gegen Diebstahl auf ihrem eigenen Schiff zu treffen

  • Schiffsbenutzer sind verpflichtet, Abfälle in die dafür vorgesehenen Müllcontainer zu entsorgen

  • Schiffsbenutzer können nur mit dem entsprechenden Kabel und der entsprechenden Installation und der für diesen Stecker maximal zulässigen Leistung an den Schaltschrank angeschlossen werden

  • Die Ruhe anderer Gäste darf nicht gestört werden. Vom 24.-07. ist es verboten, Lärm zu machen und die Stimme zu erheben

  • Während des Aufenthalts im Hafen sind alle Benutzer verpflichtet, die Hafenordnung einzuhalten

 

Artikel 24.

 

Der Eigner des Schiffes übernimmt die volle Verantwortung für Schäden, die Dritten, dem Eigentum einer anderen Person oder dem Eigentum des Hafens mit seinem Schiff oder einer der Personen an Bord dieses Schiffes entstehen.

 

Artikel 25.

 

Ordnungsvorschriften im Hafen bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages über die Benutzung des Liegeplatzes im Hafen.

 

Artikel 26.

 

VIII STRAFBESTIMMUNGEN

 

Artikel 27.

 

Falls der Kunde die Bestimmungen dieser Ordnung nicht einhält, kann die weitere Nutzung des Aufenthalts im Hafen beendet werden.

 

Artikel 28.

 

Die Vorschriften über die Bedingungen und die Art und Weise der Aufrechterhaltung der Ordnung in Häfen und anderen inneren Meeresgewässern und Hoheitsgewässern der Republik Kroatien (Amtsblatt 91/94) werden auf Fälle angewendet, die nicht durch diese Vorschriften definiert sind.

 

IX ÜBERTRAGUNG UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

Artikel 29.

 

Die Preisliste der Hafengebühren und Dienstleistungen ist ein integraler Bestandteil dieser Ordnung

 

Artikel 30.

 

Die Vorschriften über die Bedingungen und die Art und Weise der Aufrechterhaltung der Ordnung in Häfen und anderen inneren Meeresgewässern und Hoheitsgewässern der Republik Kroatien (Amtsblatt 91/94) werden auf Fälle angewendet, die nicht durch diese Vorschriften definiert sind.

 

Artikel 31.

 

Der Hafenbetrieb hat seine Zustimmung zu diesen Regeln und Vorschriften gegeben.

 

 

Artikel 32.

 

Diese Regeln und Vorschriften treten sofort in Kraft.

 

 

 

Krvavica, 12. Mai 2001.

 

 

Vorsitzender des Vorstands

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